Es gibt keinen Hinweis auf Fremdverschulden. Das ist das Ergebnis der Ermittlungen im Fall Michael Schumacher, wie die Staatsanwaltschaft Albertville am Montag mitteilt. Die französischen Behörden haben ihre Untersuchungen zum Skiunfall des früheren Formel-1-Weltmeisters, der seither im Koma liegt, für abgeschlossen erklärt. Schumacher war am 29. Dezember 2013 in Meribel schwer gestürzt.
Der Unfall, das hat Staatsanwalt Patrick Quincy laut ‘AFP’ nochmals betont, habe sich abseits der regulären Pisten ereignet.
Markierungen und Schilder in diesem Skigebiet hätten jedoch den aktuellen französischen Vorgaben entsprochen. Ein Fehlverhalten Schumachers oder anderer Personen habe die Staatsanwaltschaft, so Quincy weiter, bei ihren Ermittlungen nicht feststellen können.
Die französischen Behörden hatten sich dem Fall unmittelbar nach den Ereignissen in Meribel angenommen und dabei unter anderem Bilder der Helmkamera, die Schumacher zum Zeitpunkt des Unfalls trug, ausgewertet.
Keine unangemessene Geschwindigkeit
Schon am 8. Januar 2014 konnte die Staatsanwaltschaft ausschließen, dass Schumacher mit überhöhtem Tempo gefahren war, wie immer wieder spekuliert worden war.
Staatsanwaltschaft Quincy hatte den Unfallhergang damals so geschildert: “Schumacher fuhr drei bis sechs Meter außerhalb der markierten Piste, stieß gegen einen Stein, verlor das Gleichgewicht und fiel nach vorn.
Er fiel mit dem Kopf auf einen Stein, der sich ungefähr 3,5 Meter weiter unten befand.” Bei diesem Unfall zog sich Schumacher ein schweres Schädel-Hirn-Trauma zu. Er wird weiter behandelt.
Aufwachphase läuft noch
Der deutsche Rennfahrer liegt immer noch in einem künstlichen Koma, allerdings haben die Ärzte noch im Januar damit begonnen, die Aufwachphase einzuleiten, wie Schumachers Managerin Sabine Kehm am 30. Januar 2014 bestätigt hat.
Schumacher und dessen Familie erfahren unterdessen unablässig Unterstützung und Anteilnahme aus aller Welt, obwohl über die Fortschritte des Patienten nur wenig bekannt ist.
Quelle: IT Dienstleister von yahoo.de
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